Sorgt ein Sachkundenachweis bzw. Hundeführerschein für mehr Sicherheit?

Nach der schlimmen Attacke eines Rottweilers auf ein 6jähriges Mädchen Anfang November, wurden die Stimmen nach einem Sachkundenachweis für Hundehalter plötzlich wieder einmal laut in der Bremer Politik.

Wieder einmal!

Denn Thema ist der Sachkundenachweis in Bremen seit Jahren regelmäßig, wird seit langem von verschiedensten Seiten aus der Politik wie auch Tierschutzvereinen und Hundeschulen gefordert und ist dann genauso regelmäßig ein weiteres Mal versandet. Dass es nun auf einmal ganz schnell gehen soll, hinterlässt bei mir einen bitteren Beigeschmack.

Es bleibt der subjektive Eindruck, dass erst etwas Schlimmes passieren und ein Kind zu Schaden kommen musste, bevor die zuständigen Stellen endlich aus dem Quark kommen.

Nun bleibt zu hoffen, dass die Umsetzung einer verpflichtenden Sachkundeprüfung nicht ad-hoc mit der heißen Nadel gestrickt wird, sondern mit Umsicht und Sachverstand durchgeführt wird.

Und zwar zum Wohle aller: Der Hundehalter einerseits und der Öffentlichkeit andererseits. Die als letztere vor allem ein Recht darauf hat, so gut wie möglich vor Gefahren geschützt zu werden, die klar von Hunden ausgehen können. Trotzdem wird man einräumen müssen, dass auch der beste „Hundeführerschein“ zukünftig nicht verhindert, dass es zu Beißvorfällen kommen wird.

Nichts desto trotz ist es eine Chance darauf, die Anzahl von ernsten Beißvorfällen zu minimieren und Hundehalter mehr in die Pflicht zu nehmen. Hundebesitzer müssen ihre Hunde so führen und erziehen, dass so wenig Gefahr wie möglich von ihren Tieren ausgeht.

Der Vergleich mit Niedersachsen

In Niedersachsen ist der Sachkundenachweis in Theorie und Praxis seit 2013 Pflicht für alle Neuhunde-Halter. Und zwar unabhängig von der Rasse oder Größe des Hundes. Es ist also nicht erheblich, ob man sich in der Hundehaltung für einen Chihuahua, Boxer oder American Staffordshire entscheidet.

Da ich inzwischen seit vielen Jahren als anerkannte Sachkundeprüferin für das Land Niedersachsen entsprechende Nachweise in Theorie und Praxis abnehme, sehe ich durchaus, welche Vorteile eine Sachkundeprüfung hat, aber auch, wo es aus meiner Sicht am niedersächsischen Modell hapert.

Fangen wir mit den Nachteilen an. Die sind es nämlich an erster Stelle, die die Öffentlichkeit betreffen.

Die Sachkunde muss nur von Neuhunde-Haltern erbracht werden:

Jahrelange Hundehaltung heißt keineswegs automatisch, dass jemand Hundeerfahrung hat. Das muss ich so klar formulieren!

Jahrelang einen Hund gehalten zu haben, beinhaltet im Zweifel eben auch, über Jahre einen Hund besessen zu haben, der trotzdem nicht erzogen und trainiert war. Oder einen Hund auszuführen, der – aus welchen Gründen auch immer –  keineswegs ungefährlich für andere ist oder war. Und es ist, aus meiner Sicht, absolut erschreckend, wie wenig Hundesachverstand der eine oder andere angeblich „erfahrene“ Hundehalter hat, obwohl er sich gänzlich anders einschätzt.

Selbst wer gut und unproblematisch einen Kleinpudel oder Golden Retriever 10 oder mehr Jahre geführt hat, kommt nicht zwangsläufig mit einem Hundetypus klar, der gänzlich andere Eigenschaften mitbringt wie z.B. Wach- und Schutzqualitäten, ausgeprägtes Beutefangverhalten etc..

Dem trägt das niedersächsische Modell keine Rechnung.

Mal davon abgesehen, dass es auch Kleinpudel und Golden Retriever gibt, die keineswegs ungefährlich für ihre Umwelt sind.

Die praktische Sachkunde kann mit einem anderen Hund absolviert werden

Das ist m.M.n. ein der größten Fallstricke der niedersächsischen Sachkundeprüfung. Auch wenn die meisten Hundehalter tatsächlich mit ihrem eigenen Vierbeiner zur Prüfung antreten, ist das keine Pflicht.

Im Gegenteil hat dieses (nachlässige) Schlupfloch erstaunlicherweise dafür gesorgt, dass sogar einige Hundeschulbetreiber und Prüfer ihren Kunden ihre eigenen gut ausgebildeten Hunde für die Praxis-Prüfung zur Verfügung stellen. Dass das ggf. mit extra Kosten für den Prüfling verbunden ist, steht noch einmal auf einem anderen Blatt – es ist jedoch grundsätzlich erlaubt.

Das Problem dabei: Einen vorab entsprechend trainierten Hund in den absoluten Basics zu führen, heißt eben auch nichts anderes, dass der eigentliche Besitzer seinen Hund wirklich gut ausgebildet hat.

Mit meinem Rüden könnte z.B.  jeder die Prüfung laufen und würde sie auch mit Bravour bestehen. Das ist aber ausschließlich der Tatsache geschuldet, dass ich ihn selbst sehr zeitintensiv so gut erzogen und ausgebildet habe.

Anmerkung: Ich verleihe oder vermiete meinen Hunde aus Überzeugung nicht für Prüfungen!

Was in diesem Prüfungskontext mit fremdem Hund gar keine Berücksichtigung fände:

Mein Rüde aus dem Tierschutz ist rassetypisch durchaus jagdambitioniert und hat gewisse territoriale Ansprüche (wenn man sie zulässt). Ich habe viel Zeit und Training in meinen Hund gesteckt, damit er sich in bestimmten Situationen zurücknimmt und sich angepasst verhält.

Hundehaltern diese Form der Arbeit zu ersparen, um sich als Prüfling selbst, die Öffentlichkeit und den Gesetzgeber dann in falscher Sicherheit zu wiegen, empfinde ich schon als fragwürdig und dem eigentlichen Sinn des Gestzes widersprechend.

Eine Sachkundeprüfung mit meinem Rüden erfolgreich zu bestehen, wäre lediglich eine Überprüfung meiner eigenen Fähigkeiten zur Ausbildung meines eigenen Hundes zu genau diesem Zweck. Dazu hat der Prüfling gar nichts beigetragen. Außer, dass er zur Prüfung die Leine meines Hundes in der Hand gehalten hätte.

Praktische Prüfung innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes

Wollen wir von einer inhaltlich ernsthaften Prüfung mit Nutzen für die Sicherheit der Öffentlichkeit ausgehen, sollte diese auch ein Mindestalter des zu prüfenden Hundes beinhalten.

Will der Gesetzgeber tatsächlich eine einigermaßen aussagekräftige Information über den verlässlichen (!) Erziehungsstand des Hundes, reicht ein Jahr Erziehung und Ausbildung für viele heranwachsende Hunde nicht aus.

Es sollte Berücksichtigung finden, dass Hunde sich in Entwicklungs- und Reifephasen befinden, die rassegenetisch sehr unterschiedlich sein können.

Ich könnte z.B. einen Cane Corso oder meinetwegen auch Bernhardiner mit 10 oder 12 Monaten als sozial unproblematisch prüfen – der ist aber mit 2 Jahren im Zweifel trotzdem nur noch bedingt so freundlich unterwegs wie als Teenager und zum Zeitpunkt der Prüfung.

Aus meiner Sicht müsste also eine inhaltlich sinnvolle Prüfung daher auch Zeit- und Reifefaktoren berücksichtigen. Eine Prüfung, die nicht mit dem einigermaßen erwachsenen Hund stattfindet, sagt ggf. nicht viel aus. Einen Hund unter 2 Jahren auf seine vermeintliche Alltagstauglichkeit zu prüfen, ist Augenwischerei und suggeriert eine scheinbare Sicherheit, die am Ende bei einigen Hunden gar keine ist!

Das Alter und der Reifegrad des Hundes findet im niedersächsischen Modell bislang leider keine Berücksichtigung.

Überpüfung der Sachkunde

Ob die Sachkunde – vor allem das Absolvieren der praktische Prüfung – überhaupt kontrolliert wird, ist in Niedersachen m.E.n. sehr abhängig von der jeweils zuständigen Gemeinde. Die einen machen dies recht akkurat, indem sie die Hundehalter schriftlich erinnern, dass das Jahr bald um ist und der Hundehalter den Nachweis für die praktische Prüfung in Kürze vorlegen muss. Andere scheinen darauf zu verzichten.

Das fasse ich mal so zusammen: Wer die Pflicht zu Sachkundenachweis im Landesgesetz stehen hat, muss auch kontrollieren. Sonst brauchen wir kein Gesetz.

Vorteile der niedersächsichen Sachkundeprüfung.

Tierschutz

Die Vorteile des Sachkundenachweises sehe ich gerade auch im Tierschutz. Da kann ich allerdings nur im Hinblick auf die Gemeinde Stuhr sprechen, die tatsächlich sehr vorbildlich die Prüfungen kontrolliert und auch den praktischen Nachweis explizit einfordert.

Durch meine langjährige ehrenamtliche Arbeit als Hundetrainerin für das Tierheim Arche Noah in Brinkum, kann ich aber durchaus von positive Auswirkungen auf den Tierschutz erkennen:

Mit der Einführung des verbindlichen Sachkundenachweises 2013 hat sich z.B. die Zahl der herrenlosen Fundhunde, die nicht mehr aus der Arche Noah abgeholt werden, reduziert. Die immer wieder geäußerte Befürchtung, dass ein verpflichtender (und kontrollierter) Sachkundenachweis zu mehr angeblich ausgesetzten Hunden führt, hat sich dementsprechend hier gerade nicht bestätigt. Das Gegenteil ist der Fall.

Eine entsprechende Erziehung und Ausbildung von Hunden ist gelebter Tierschutz durch die Hundehalter selbst und kann so durchaus die Tierheime entlasten.

Sachkundenachweis unabhängig von Rasse oder Größe des Hundes

Dass Niedersachsen innerhalb der Sachkunde keine Ausnahmen macht und nicht auf Größe, Rasse oder Gewicht des Hundesabstellt, halte ich für einen der wichtigsten Punkte. Denn nicht nur kann jeder Hund beißen, es hat auch jeder Hund ein Recht auf einen sachkundigen Halter.

Dieser sollte sich vorab nicht nur mit den Bedürfnissen der Spezies Hund und den unterschiedlichen Rassen vor der Anschaffung auseinandergesetzt, sondern sich auch mit rechtlichen Rahmenbedingungen der Hundehaltung, dem Ausdrucksverhalten und der Kommunikation von Hunden und den Grundzügen des Lernverhaltens beschäftigt haben.

Davon dürften übrigens aus meiner Sicht auch viele (Kleinst-) Hunderassen profitieren, die ebenso Bewegung und Auslastung benötigen und genauso einen Anspruch auf hundegerechte Haltung und Erziehung haben:

Ich bemerke in Bremen tatsächlich viel zu viele Kleinhunde populärer Rassen wie Zwergspitze oder Chihuahuas, denen man schon anhand deutlich zu langer Krallen und fehlender Bemuskelung ansieht, dass sie vermutlich nur zum Lösen vor die Tür geführt werden.

Registrierungspflicht

In Niedersachen sind Hunde zusätzlich offiziell zu registrieren. Das macht die Zuordnung bei „gefundenen“ Hunden deutlich einfacher, ist aber noch ausbaufähig. Das größte Problem ist nicht die Unwilligkeit der Hundehalter, sondern u.a.  auch die mangelnde Aufklärung seitens der Tierärzte, Tierschutzvereine und/oder Züchter.

Es wird nach wie vor nicht genügend darauf hingewiesen, dass der Hundehalter nach der Chipsetzung (durch einen Tierarzt) sein Tier explizit selbtstständig noch einmal mit der entsprechenden Chipnummer im Register anmelden muss. Viele Hundehalter gehen davon aus, dass dies der Tierarzt tut. Und zwar sowohl im niedersächsichen Register als auch in einem Suchportal wie z.B. TASSO.

Daher ist bei Fundhunden immer wieder zu sehen, dass die Tiere zwar regelmäßig gechippt, aber eben nicht registriert sind.

Zudem macht eine ordentliche Registrierung durchaus im Zuge einer echten „Gefahrprävention“ Sinn:

Es ist für Hundehalter damit schlicht schwerer, ihren schon „auffällig“ gewordenen Hund unter Vorspiegelung falscher Tatsachen z.B. über das Internet weiterzugeben.

Haftplichtversicherung

In Niedersachsen ist nach NHundG eine Hundehalterhaftpflicht zwingend vorgeschrieben. Das ist absolut begrüßenswert, um zu verhindern, dass durch Hunde Geschädigte auf den verursachten Schäden sitzenbleiben oder sich kosten- und zeitintensiv erst Recht erstreiten müssen. Mit vielleicht sogar ungewissem Ausgang, weil der Halter die Kosten finanziell gar nicht begleichen kann.

Hunde müssen inzwischen kaum noch etwas können.

Das ist aus meiner Erfahrung leider inzwischen Alltag.

Wieviele Hunde können überhaupt noch an lockerer Leine mit ihrem Halter durch die Stadt gehen, andere Hunde und Passanten ignorieren, sofort zurück kommen, wenn man sie ruft?

Simple Basics und das absolute Minimum von dem, was (nicht nur) ein Stadthund können muss. Das ist wirklich nicht viel. Stattdessen kann der Hund Zuhause – und ohne Ablenkung – maximal Pfötchen geben und sitz. Und darauf sind nicht wenige Hundehalter inzwischen als Leistung bei einem 2jährigen erwachsenen Hund stolz!

Wo gibt es nicht tagtäglich Diskussionen unter Hundehaltern, weil einer unbedingt seinen Hund zum anderen hinlaufen lassen will und sich explizit über den gegenteiligen Wunsch des anderen Hundebesitzers hinwegsetzt?

Es ist eine absolut verkehrte Welt, wie Menschen mit erwachsenen Hunden umgehen und sie behandeln, als wären sie zahnlose Säuglinge. Das wird weder Hunden gerecht, noch der Umwelt, die mit solch unerzogenen und unkontrollierbaren Hunden konfrontiert ist. Wen interessiert es, ob der Hund Zuhause Pfötchen geben kann, während er draußen Radfahrer jagt, den Postboten beißt oder einfach ungefragt andere Hunde umrennt?

Ein Umdenken ist, aus meiner Sicht, bei Hundehaltern dringend erforderlich:

Es muss unbedingt wieder mehr Wert darauf gelegt werden, seinen Hund so zu erziehen, dass er sich vor allem neutral (!) im alltäglichen Leben und im Umgang mit der Umwelt verhalten kann.

Das heißt: Er rennt nicht unaufgefordert zu anderen Hunden oder Menschen, bellt keine Kinder an, jagt keine Jogger oder Radfahrer. Er bleibt erst einmal selbstverständlich im Dunstkreis seines Halters. Das ist das, was Hundehalter mit ihren Hunden üben müssen, nicht Pfötchen geben.

Wie würde ich mir ein Modell für Bremen vorstellen?

Ich finde die niedersächsiche Variante grundsätzlich gut. Aber eben in einigen Teilen deutlich verbesserungswürdig.

Sinnvoll aus meiner Sicht wäre die Sachkunde unter folgenden Aspekten:

  • theoretische Sachkunde für alle Neuhundehalter vor der Anschaffung des Hundes
  • Sachkundepflicht auch für jeden, der schon Hunde besitzt oder in der Vergangenheit besaß
  • praktische Prüfung mit dem eigenen Hund und keine Möglicheit, Leihhunde einzusetzen
  • Berücksichtigung eines Mindestalters für heranwachsende Hunde für eine realistische Verhaltenseinschätzung

Für Bremen wüde ich mir zudem wünschen, dass sowohl die Bürgerschaft als auch der Senat an der Umsetzung des Gesetzes einfach auch einmal diejenigen beteiligen würde, die zum einen ohnehin schon als Prüfer tätig sind, als auch grundsätzlich die Hundetrainer als Praktiker im jahrelangen Umgang mit Hunden und ihren Haltern befragt.

Wer hat denn den Einblick? Das sind doch an erster Stelle die Hundeschulen und Hundetrainer. Weshalb das nie passiert, erschließt sich mir, ehrlich gesagt, nicht.

In Bremen sind schließlich etliche Hundetrainer zugelassen, die seit vielen Jahren ebenfalls die niedersächsische Sachkundeprüfungen abnehmen.

Rasselisten

Ob das Festhalten an Rasselisten Sinn oder Unsinn ist, möchte ich an dieser Stelle nicht kommentieren.

Fakt ist: In entsprechenden Bremer Stadtteilen gibt es in nicht gerade geringer Anzahl genau die Hunde, deren Haltung hier seit vielen Jahren untersagt ist. Da es aber weder geahndet noch kontrolliert wird, kann man sie auch genauso gut  – unter Auflagen (sprich: Hundeführerschein) – erlauben.

Ich sehe täglich z.B. in Walle, Gröpelingen und Huchting Pits, Staffs und Mixe daraus. Die sieht, sein wir ehrlich, das Ordnugsamt und die Polizei doch auch. Da müssen wir uns nichts vormachen. Entweder also klar durchsetzen oder zulassen.

Wenn Bremen nicht weiß, wie es mit der Vielzahl der vorhandenen Hunde offiziell verbotener Rassen umgehen soll und stattdessen so tut, als würde es sie gar nicht geben – dann wäre ein Hundeführerschein die kleinste Hürde, auch dieses totgeschwiegene Problem endlich anzugehen.

Aggression versus fehlgeleitetes Beutefangverhalten

Zum Schluss will ich noch auf einen Punkt eingehen, der innerhalb der Diskussionen um Sachkundeprüfungen und Hundeführerscheine so gut wie nie erwähnt wird: Fehlgeleitetes Beutefangverhalten.

Gerade als Laie bekommt man den Eindruck vermittelt, dass vor allem Hunde als gefährlich angesehen werden, die sich aggressiv verhalten. Es wird aber kaum angesprochen, dass insbesondere Hunde mit einem verschobenen Beuteschema diejenigen sind, von denen ganz besonders eine Gefahr ausgeht.

Dabei geht es aber gar nicht um Aggression, sondern um Jagdverhalten:

Also Hunde, die z.B. andere Hunde und/oder Menschen als jagdbare Beute betrachten. Am Ende einer „erfolgreichen“ Jagd steht eben leider faktisch das Töten der Beute. Und genau hier verwirklicht sich im schlimmsten Fall die größte Gefahr für Kinder.

Dem Thema Beutefangverhalten müsste in diesen Debatten von allen Seiten deutlich mehr Raum gegeben werden, als sich ausschließlich am Aggressionverhalten abzuarbeiten.

Und auch Hundehalter benötigen m.M.n. ein viel präziseres Wissen um die Entstehung solcher Probleme und wie gefährlich manche Hunde werden können, wenn unreflektiert Jagd- und Hetzspiele gefördert werden.