Sachkundenachweis gem. § 3 NHundG / Hundeführerschein
Freie Termine zur Theorieprüfung (D.O.Q.-Test): 14.05.25, Mittwoch um 15:00 Uhr in Brinkum (eigene Hunde bleiben an diesem Termin Zuhause)
Sachkundepflicht für Hundehalter aus Niedersachsen
Hundehalter in Niedersachsen müssen seit 2013 ihre Sachkunde gesetzlich nachweisen. Dieser Sachkundenachweis (Hundeführerschein) besteht aus zwei Teilen und umfasst eine theoretische und praktische Prüfung.
In Bremen ist ein entsprechender Sachkundenachweis derzeit (noch) freiwillig. Dies wird sich aber ab Juli 2026 ändern:
Der Hundeführerschein wird dann für alle Neuhundehalter zur Pflicht.
Prüfungstermine bieten wir sowohl in Brinkum/Stuhr als auch in Bremen an.
Wir sind Dir bei allen Fragen rund um den Sachkundenachweis für Hundehalter nach dem niedersächsichen Hundegesetz behilflich und begleiten Dich von der Vorbereitung bis zur praktischen Prüfungsabnahme.
Hinweis: Hast Du Fragen zum zukünftigen Sachkundenachweis für das Land Bremen, wende Dich bitte an das zuständige Ordnungs- oder Veterinäramt. Wir haben derzeit noch keine detaillierte Kenntnis zu den genauen Prüfungsinhalten.
Literaturliste zur Vorbereitung
Die Vorbereitung auf die theoretische Prüfung erfolgt im Selbststudium durch den Hundehalter. Es existiert mittlerweile eine Fülle an Büchern und Apps, so dass wir Dir hier nur eine kleine Auswahl vorstellen:
- Der Hundeführerschein: Sachkunde – Basiswissen und Fragenkatalog
- Hundeführerschein und Sachkundenachweis: Mit Frage-Antwort-Katalog
- Sachkundenachweis und Hundeführerschein Niedersachsen
Hinweis: Die Fragen in der Prüfung können stellenweise auch etwas abweichen, sind i.d.R. aber ähnlich.
Wir bieten die Sachkundeprüfung in Form des bundeseinheitlichen D.O.Q. Test 2.0 an.
Theorieprüfung: 80,-
Praxisprüfung in der Gruppe: 85,-
Praxisprüfung einzeln: 115,-
Theorieprüfung: 80,-
Praxisprüfung in der Gruppe: 85,-
Praxisprüfung einzeln: 115,-