AGB der Hundeschule „Training für Mensch und Tier“

AGB der Hundeschule „Training für Mensch und Tier“, im folgenden genannt „Hundeschule“

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die Vertragssprache ist deutsch
2. Leistungserbringung

(1) Die Leistungen und Angebote ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung; sie erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

(2) Die Leistungen und Angebote der Hundeschule sind unverbindlich.
Annahmeerklärungen bedürfen auf Verlangen der Hundeschule zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch die Hundeschule. Diese ergibt sich in der Regel durch Übersendung bzw. Überreichung der Rechnung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.

3. Zahlungsmodalitäten

Die Gebühren für das Training sind im Voraus durch Überweisung auf das Geschäftskonto zu entrichten. Bei kurzfristigen Buchungen sind die Gebühren unmittelbar bar vor Ort zu zahlen oder sofort zu überweisen.

4. Rücktrittsrecht

(1) Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sind die Witterungsbedingungen unzumutbar, werden die Unterrichtsstunden von der Hundeschule abgesagt. In diesen Fällen werden die Trainingsstunden nachgeholt.

(2) Die Hundeschule behält sich kurzfristige und kleinere Änderungen bezüglich des Unterrichtsortes, des Unterrichtsablaufs sowie zeitliche Verschiebungen vor, sofern diese für den reibungslosen Ablauf der Unterrichtsstunden als notwendig erachtet werden.

(3) Einzeltrainings:
Einzeltrainings sind vom Kunden mit der Hundeschule individualisiert terminierte Unterrichtsstunden, die von der Hundeschule dem persönlichen Problem des Hundehalters entsprechend vorbereitet werden. Jeweilig vereinbarte Einzeltrainings sind vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin spätestens 24 Stunden werktags vor Beginn der Trainingsstunde abzusagen. Für Montagstermine ist eine Absage dementsprechend 48 Stunden vorab am Samstag notwendig.
Nicht rechtzeitig abgesagte Einzeltrainings werden in vollem Umfang berechnet, da diese kurzfristig nicht anderweitig vergeben werden können.

(4) Verspätungen des Teilnehmers/der Teilnehmerin zu allen vereinbarten Unterrichtsstunden gehen zu Lasten des Teilnehmers/der Teilnehmerin und berechtigen weder zu einer Verminderung der Vergütung noch zu einer Verlängerung der vertraglich vereinbarten Unterrichtszeit.

(5) Gebühren für gebuchte Kurse, Seminare, Workshops sowie Prüfungstermine für den Hundehalter-Sachkundenachweis (ugs.: Hundeführerschein) werden bei Nichtantritt vollumfänglich berechnet; bei Stornierung bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei. Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornierungspauschale von 30%, bis zwei Wochen vorher von 50% fällig. Ab einer Woche und darunter ist die gesamte Teilnahmegebühr zu entrichten.

(6) Bei Erkrankung des Veranstalters oder Nicht-Erreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl werden die Gebühren erstattet. Es findet keine Rückerstattung, auch nicht anteilig, statt, wenn der Teilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen nicht alle vereinbarten Kursstunden wahrnehmen kann oder will.

5. Kündigungsfristen für Abokurse

(1) Kurse, die im Monatsabo laufen, haben regelmäßig wechselweise monatlich 4 oder 5 Trainingsstunden an einem festen Wochentag. Das Abo verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern es vom Kunden nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigung kann jeweils bis zum letzten Tag des laufenden Monats für den nachfolgenden Monat vom Kunden schriftlich per Email ausgesprochen werden. Eine Kündigung von Seiten der Hundeschule unterliegt den selben Kündigungsfristen.

(2) Stundenausfälle wegen Krankheit des Trainers/der Trainerin, Betriebsferien, Fortbildung oder wegen unzumutbarer Witterungsverhältnisse werden verrechnet bzw. von der laufenden Rechnung abgezogen.

(3) Fehlzeiten des jeweiligen Teilnehmers gehen zu dessen Lasten und können weder nachgeholt noch ganz oder anteilig erstattet werden.

6. Widerrufsrecht

Für gebuchte Kurse weist die Hundeschule auf § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB hin, wonach ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher nicht besteht, sofern der Vertragsgegenstand Veranstaltungen betrifft, die im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung stehen. Desweiteren unterliegen die Kursangebote der Hundeschule spezifischen Terminen und Veranstaltungszeiträumen.

7. Teilnahme

(1) Der Kunde versichert, dass sein Hund behördlich angemeldet ist.

(2) Für jeden am Training teilnehmenden Hund muss eine gültige Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein; eine Kopie der Versicherungspolice ist auf Verlangen vorzuzeigen.

(3) Der jeweilige Tierhalter ist verpflichtet, nur gesunde Tiere, die kein Ansteckungsrisiko für die Trainer der Hundeschule und andere Personen oder Tiere darstellen, am Training teilnehmen zu lassen.

(4) Chronische Erkrankungen sind uns bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen.

(5) Die Hundeschule behält sich grundsätzlich vor, bei gesundheitlichen Problemen ein Tier bis zu seiner vollständigen Genesung vom Unterricht auszuschließen. Ein Ausschluss wegen Krankheit führt weder zu einer Rückerstattung oder Verminderung der Teilnahmegebühr noch besteht daraus resultierend ein Anspruch auf Verlängerung der vertraglich vereinbahrten Unterrichtszeit.(6) Der Teilnehmer ist ebenfalls verpflichtet, die Hundeschule über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Tieres vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.

(7) Läufige Hündinnen können für die Dauer der Läufigkeit vom Training ausgeschlossen werden. Eine aufgrund von Läufigkeit erfolgte Nichtteilnahme an den Übungsstunden muss spätestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn mitgeteilt werden; andernfalls erlischt der Anspruch auf Nachholung.

(8) Die Hundeschule behält sich vor, erforderlichenfalls den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Rückerstattung der bereits bezahlten Gebühren.

8. Gefahren / Haftungsausschluss

(1) Den Anweisungen der Hundetrainer der Hundeschule ist eigens zur Gefahrenabwehr zwingend Folge zu leisten.

(2) Für Anweisungen innerhalb der Verhaltenstherapie und/oder des Trainings und daraus resultierenden Sach-, Personen- und Vermögensschäden haftet die Hundeschule nicht.

(3) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden, die sich während des Trainings ereignen, haftet die Hundeschule ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(4) Begleitpersonen der Teilnehmer sind durch den Teilnehmer auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen.

9. Garantieleistung

Die Hundeschule schuldet aufgrund des Umstandes, dass ihre Tätigkeit auch und insbesondere von der Mitarbeit des Teilnehmers und dessen als auch den Fähigkeiten des Tieres abhängt, hinsichtlich ihrer Tätigkeit keinen Erfolg. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres, nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht, seiner Vorgeschichte und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.

10. Kopierrechte

Unterlagen, die von der Hundschule im Zusammenhang mit dem Training ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältig oder verbreitet werden.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Bremen.

12. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, anfechtbar oder nicht durchführbar sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(2) Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt.

(3) Jegliche Änderungen und Ergänzungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.